Kognitive Verhaltenstherapie (HeilprG) 

„Es ist mir ein Anliegen, Menschen in seelischen Krisen und bei tiefgreifenden Problemen ganzheitlich zu begleiten und ihnen mit der Rational-Emotiven Verhaltenstherapie nach Albert Ellis eine Hilfe zur Selbsthilfe zu ermöglichen.“
Die Kognitive Verhaltenstherapie nach Albert Ellis (REVT) ist eine bewährte Methode der modernen Psychotherapie. Sie hilft dabei, belastende Gedanken- und Verhaltensmuster zu erkennen, zu verändern und wieder mehr seelische Stabilität zu gewinnen.
Die Therapie richtet sich an Menschen, die unter psychischen Belastungen, innerem Stress oder emotionalen Konflikten leiden – und sich wieder mehr innere Klarheit und Lebensfreude wünschen.

Was ist Rational-Emotive Verhaltenstherapie (REVT)?

Die REVT wurde vom Psychologen Albert Ellis entwickelt und zählt zu den ersten Formen der kognitiven Verhaltenstherapie.

Der zentrale Gedanke:
„Nicht die Dinge erschüttern die Menschen, sondern ihre Sicht von den Dingen“ (Epiktet)

Starke Gefühle wie beispielsweise Angst, Wut, Schuld oder Traurigkeit gehen oft mit inneren, nicht förderlichen Überzeugungen einher. Diese Denkmuster können psychischen Druck erzeugen und zur Entstehung psychischer oder psychosomatischer Beschwerden beitragen. In der REVT lernen Sie, diese Gedankenmuster bewusst wahrzunehmen, zu hinterfragen und durch realistischere und gesündere Sichtweisen zu ersetzen.

Die Kognitive Verhaltenstherapie kann beispielsweise hilfreich sein bei:

  • Verarbeitung belastender Lebensereignisse (z. B. Trennung, Verlust, Krankheit)
  • Depressionen
  • Angststörungen
  • Zwängen
  • Stressbewältigung
  • Psychosomatische Erkrankungen
  • Essstörungen
  • Burnout-Syndrom
  • Schlafstörungen
  • Chronische Schmerzen

    Gerne unterstütze ich Sie mit der REVT – in einem geschützten, wertschätzenden Raum und in Ihrem Tempo. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch, telefonisch oder per E-Mail.

    Hinweis:

    Die psychotherapeutischen Leistungen erfolgen im Rahmen der Heilpraktikererlaubnis (HeilprG) und werden nach der Gebührenordnung f. Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

    Terminausfall:

    Vereinbarte Termine sind verbindlich. Nicht eingehaltene bzw. nicht rechtzeitig (mind. 24 Std. vor dem vereinbarten Termin) abgesagte Termine werden mit einer Stunde Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.